Datenschutz
Das Datenschutzrecht verpflichtet Unternehmen zur Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz. Diese müssen gegenüber den im Unternehmen durchgeführten Datenverarbeitungen ein angemessenen Maß an Schutz und Sicherheit bieten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden müssen Unternehmen u.a.
- Zwecke für alle Datenverarbeitungen festlegen, die sie einzusetzen gedenken,
- teilweise schwierige Fragen zu Rechtsgrundlagen und technischen Grundsätzen der Datensicherheit beantworten,
- komplexe Entscheidung bei der Übermittlung von Daten zu Services, welche außerhalb von EU und EWR operieren oder dort ihren Sitz haben treffen
- ein umfassendes Verzeichnis aller Datenverarbeitungen führen, welches alle o.g. Feststellungen zusammenfasst. Haacke-Recht berät Sie bei der Erfüllung dieser Anforderung umfassend und vollständig.
Sie können mich mit Datenschutzberatungen und- Prüfungen zu allen datenschutzrechtlichen Fragen (Rechtsgrundlage, Risiko, Datenschutzfolgenabschätzung, Datenschutzvertragsrecht, rechtskonforme Websites, angemessene TOMs, Aufbewahrungsfristen, Löschfristen) beauftragen.
Sie können mich zudem zum externen Datenschutzbeauftragten bestellen oder Datenschutzprojekte durchführen lassen. Für Haacke-Recht als Datenschutzexperten ist die z.B. die Prüfung aller Zulieferer, Erstellen eines Löschkonzepts, Einführung eines Datenschutzmanagementsystems, einführende und fortlaufende Schulung ihrer Mitarbeiter keine Herausforderung.