IT-Recht
Wenn Sie mit IT, IT-Verträgen oder einem IT-basierten Geschäftskonzept rechtlichen Beratungsbedarf haben, dann brauchen Sie einen Spezialisten, der die Sprache Ihrer IT-Kollegen versteht und in Rechtssprache übersetzen kann.
Das IT-Recht ist kein eigenständiger Rechtsbereich und daher keinem einheitlichen Regelungssystem unterworfen. Es besteht vielmehr aus einzelnen Teilbereichen der nationalen und internationalen Rechtsordnungen, die sich gegenseitig beeinflussen. Vertragsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht sind nur einige davon.
Gerne erstellen oder überprüfen wir SaaS-, Lizenz-, Hard- und Softwareverträge und verhandeln diese. Ferner vertreten wir Sie vor Gericht.